Wir freuen uns, dass Sie unsere neue Internet-Präsenz besuchen. Als moderner Schützenverein wollen wir Sie gerne auch Online mit allen Informationen rund um unsere Angebote versorgen. Wir wollen Sie an dieser Stelle stets besonders aktuell auf dem Laufenden zu halten.
Alida Seitzinger und Stefan Rzychon 1. Schützenmeister und Schatzmeisterin
Wir werden uns bemühen, Ihnen so schnell wie möglich das gesamte Spektrum zu präsentieren. Aktuell können Sie sich schon einmal an den Schiessabenden im Schützenhaus.Brauhausstr. 9 ...im Schützenhaus der HSG informieren. Schiessabende mit Trainig finden jeden Mittwoch von 19:00 bis 22:00 Uhr statt Der Schwerpunkt unserer Präsenz wird auch auf den Schiesssport mit Luftgewehr und Luftpistole liegen. Dieser Bereich wird sicher von großem Interesse für Sie sein. Schauen Sie doch einfach demnächst einmal vorbei! Sie benötigen keine eigenen Gewehre oder Pistolen, mit modernen, vereinseigenen Waffen können sie Ihre Schießkünste ausprobieren.....
In der Zwischenzeit erreichen Sie uns wie immer telefonisch unter 0160/94796114. Natürlich freuen wir uns auch über eine E-Mail von Ihnen, die Sie an diese Adresse senden können: Schuetzenverein@sv-germania1882-ansbach.homepage.t-online.de.
Wenn Sie unseren Schützenverein noch gar nicht kennen, und erst im Internet von uns erfahren haben: Wir würden uns freuen, von Ihnen zu hören! Bitte lassen Sie uns Ihre Wünsche und Fragen wissen, gerne beraten wir Sie ausführlich.
In aller Kürze sollten Sie folgendes über uns wissen: Unser Schützenverein besteht seit 1882 Unsere besondere Kompetenz liegt im Bereich Jugendbetreuung durch fachliches Personal um die Jugend diszipliniert und freudig an den Schiesssport heranzuführen.
Wir freuen uns auf Ihr erscheinen...................
Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen nur mit
einer entsprechenden Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten am
Schießbetrieb teilnehmen. Bitte laden Sie bei Bedarf die von uns
vorformulierte Einverständniserklärung gemäß Paragraf 27 Waffengesetz in
einem der von uns zur Verfügung gestellten Dateiformate auf Ihren Rechner
und drucken Sie diese anschließend aus. Füllen Sie die
Einverständniserklärung bitte danach aus und unterschreiben Sie diese.
Beachten Sie hierbei bitte, dass die Einverständniserklärung die
Unterschriften aller Erziehungsberechtigten benötigt. Sollten Sie
alleinerziehungsberechtigt sein, bitten wir Sie, dies nachzuweisen. Legen
Sie der Einverständniserklärung in solch einem Fall die Fotokopie eines
entsprechenden Nachweises bei oder begleiten Sie ihr bzw. das Kind bei
seinem ersten Besuch bei uns und legen Sie den entsprechenden Nachweis
persönlich zur Einsicht vor. Bitte geben Sie ihrem bzw. dem Kind diese
Einverständniserklärung bei seinem ersten Besuch bei uns mit.